Die Pflegetagegeldversicherung bezahlt ein Pflegetagegeld zur freien Verfügung. Die zu zahlenden Beiträge können, wie bei anderen Krankenversicherungen auch, mit der Zeit erheblich steigen. Die Beiträge müssen meist auch bei eingetretener Pflegebedürftigkeit weiter gezahlt werden. Demenzerkrankungen sind i.d.R. nicht, oder in Ausnahmefällen nur gegen Zuschlag versicherbar.
Die Pflegekostenversicherung zahlt hauptsächlich die tatsächlich entstandenen Restkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder Höchstbetrag. Bei professioneller häuslicher Pflege (vor allem in Pflegestufe I und II) zahlt sie oft nur geringe Leistungen, bei häuslicher Pflege durch Privatpersonen meist nur etwa 50% der Leistungen (im Vergleich zu den Leistungen bei vollstationärer Pflege). Die Leistung erhalten Sie nur, wenn Sie tatsächliche Kosten nachweisen können, weshalb sie unserer Ansicht nach eher ungeeignet ist.
Die Pflegerentenversicherung bietet Versicherungsschutz zu einem Beitrag, der über die gesamte Beitragszahlungsdauer gleich ist. Die Leistungen aus der Pflegerentenversicherung sind nicht von den tatsächlichen Kosten abhängig. Sie werden auch fällig, wenn diese nicht oder nur zum Teil benötigt werden. Aufgrund der gleichbleibenden Beiträge, der Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit und aufgrund der Mitversicherung von Demenzerkrankungen, ist diese Absicherung für uns die erste Wahl.
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