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Single/Berufseinsteiger

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dürfte an erster Stelle stehen. Der Staat zahlt erst nach 3 Jahren Pflichtbeiträgen und 5 Jahren Wartezeit eine Erwerbsminderungsrente. Kann der Lehrling seine Stelle wegen Erwerbsunfähigkeit nach der Lehre erst gar nicht antreten, so sieht es mit einer Erwerbsminderungsrente schlecht aus.
Alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, falls aus gesundheitlichen Gründen eine BU-Versicherung nicht möglich ist.
Für den Selbständigen und Freiberufler sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung - alternativ eine Unfallversicherung - auf jeden Fall abgeschlossen werden, da eine Versorgung aus der Sozialversicherung nicht gegeben ist.
Genauso wichtig ist natürlich die Krankenversicherung. Für den Berufseinsteiger wird in erster Linie die gesetzliche Krankenversicherung in Frage kommen - aber auch hier gibt es z.T. erhebliche Beitragsunterschiede. Ein Vergleich sollte auf jeden Fall gemacht werden.
In der Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der Ausbildung durch die Eltern - Studenten sind grundsätzlich bis zum 28. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Danach ist eine eigene Haftpflichtversicherung nötig.
Eine Rentenversicherung zur privaten Altersvorsorge sollte in Erwägung gezogen werden, da das Eintrittsalter noch gering ist und dadurch auch der Beitrag.

 

 

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